AGBs

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Die Feniks Recycling Management GmbH – nachfolgend ‚FENIKS‘ genannt – ist ein in Deutschland registriertes Unternehmen mit dem Handelsregistereintrag: HRB 219136, Amtsgericht Oldenburg.

FENIKS ist frei und unabhängig von den Interessen Dritter und ist nur seinem Auftraggeber gegenüber verantwortlich. Zu den Arbeitsgrundsätzen von FENIKS zählt, dass nur Aufträge angenommen werden, für deren zielgerichtete Bearbeitung die erforderlichen Mitarbeiter und Projektpartner mit entsprechenden Erfahrungen und Fähigkeiten bereitgestellt werden können.

Angebote und Abwicklung der Aufträge erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen der Mitarbeiter und Projektpartner von FENIKS. Zuverlässige Projektbearbeitung unter Wahrung der Sorgfaltspflicht werden garantiert. Erarbeitet werden nur Lösungen, die dem Stand der Technik und Wissenschaft, dem speziellen Entwicklungsstand der Branche und den individuellen Bedürfnissen des Auftraggebers in bestmöglicher Weise gerecht werden. Als genereller Qualitätsmaßstab für Warenproduktionen gilt der in Deutschland übliche Standard. Als Kalkulations‑ und Rechnungsgrundlage aller Angebote dient der Euro. Es ist gewährleistet, dass alle kundenspezifischen Datenmaterialien, vertraulichen Informationen und internen Unterlagen der Kunden der strengen Geheimhaltung unterliegen und nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers gegenüber Dritten bekannt oder zugänglich gemacht werden. Diese Vereinbarung der Schweigepflicht gilt auch über das Projektende hinaus.


Sollte es durch Folgen höherer Gewalt zu Verschiebungen des vereinbarten Liefertermins kommen – sei es durch Produktionsverzögerungen seitens der Lieferanten von FENIKS oder durch Probleme bei der Versendung per Schiff oder Flugzeug oder bei der Verzollung – die auf einem außerhalb des Einflussbereichs von FENIKS liegenden Hinderungsgrund beruhen, was bei Vertragsabschluss nicht bekannt war oder nicht in Betracht gezogen werden konnte, so entbinden die Folgen des Lieferverzugs den Auftraggeber nicht von seiner Produktabnahme- und Zahlungspflicht.

FENIKS verpflichtet sich, den Auftraggeber unmittelbar nach Bekanntwerden darüber zu informieren, eine Projektänderung oder gar einen Projektabbruch vorzuschlagen, sofern im Rahmen der Projekttätigkeit abzusehen ist, dass keine zielgerichtete Bearbeitung durchgeführt werden kann bzw. das Auftragsziel nicht innerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen erreicht werden kann. Das Projekt kann dann nach gegenseitiger Absprache in seinen Inhalten korrigiert oder gar beendet werden. Erbrachte Leistungen von Seiten FENIKS werden bis zur Aufhebung der Vertragsverhältnisse nach realem Aufwand abgerechnet.

Der Auftraggeber hat gemäß dieser Vereinbarung das Recht, Beratungsprojekte nach Abschluss von im Vorfeld vereinbarten Stufen abzubrechen bzw. nur Teilphasen in Auftrag zu geben. Sollte es Diskrepanzen zwischen den vom Auftraggeber erwarteten und den von FENIKS präsentierten Projektergebnissen geben, so befreit das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht gemäß den im Angebot festgelegten Vereinbarungen.

Das genaue Anforderungsprofil und der Leistungsumfang jeglicher Projektarbeit wird schriftlich in einem Angebot fixiert. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form erfolgen. Jegliche Änderungen der Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Erfüllung der Beratungsleistung gilt dann als vereinbart, sobald eine Präsentation der Arbeitsergebnisse und/oder die Übergabe einer zuvor vereinbarten Dokumentation der Arbeit stattgefunden hat. Dieses kann in Bearbeitungsstufen geschehen.

Bei Warenproduktion endet die Zuständigkeit von FENIKS bei der Übergabe der Warendokumente („bill of lading“) an den Kunden. Alle Angebote sind bis zur Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung freibleibend. Der Auftraggeber erhält nach Zahlung aller erbrachten Leistungen gemäß den Vereinbarungen über Honorare und Projektinhalte die freie Verfügung und alle Rechte an den Projektinhalten und Ergebnissen. Je nach Art und Inhalt der Projekte bedarf ein exklusives Nutzungsrecht gesonderter Vereinbarungen.

Der Gerichtsstand ist Wildeshausen.
Stand: Februar 2023

FENIKS Recycling Management GmbH

Dipl.-Ing. Till Isensee
Am Spascher See 9a · 27793 Wildeshausen
Tel. +49 (0)151 – 5775 2321
t.isensee@feniks-recycling.com
http://www.feniks-recycling.com